ZVI 2009, 308

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009RechtsprechungWohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO §§ 289, 290 Abs. 2Kein Nachholen des Bestreitens eines im Schlusstermin schlüssig dargelegten Versagungsgrundes nach Aufhebung des TerminsInsO§ 289InsO§ 290BGH, Beschl. v. 05.02.2009 – IX ZB 185/08 (LG München II)BGHBeschl.5.2.2009IX ZB 185/08LG München II

Leitsatz des Gerichts:

Das Bestreiten eines im Schlusstermin schlüssig dargelegten Versagungsgrundes kann nach Aufhebung des Termins nicht mehr nachgeholt werden.

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