ZVI 2009, 303

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO § 21 Abs. 2, § 129 Abs. 1, § 140 Abs. 1Maßgebliche Rechtshandlung bei Lastschriftbuchung im Einzugsermächtigungsverfahren erst mit Genehmigung durch den SchuldnerInsO§ 21InsO§ 129InsO§ 140OLG Köln, Urt. v. 05.11.2008 – 2 U 78/08 (rechtskräftig; LG Köln)OLG KölnUrt.5.11.20082 U 78/08rechtskräftigLG Köln

Leitsatz des Gerichts:

Bei einer Lastschriftbuchung im Rahmen des Einzugsermächtigungsverfahrens liegt die für die Insolvenzanfechtung maßgebliche Rechtshandlung erst mit der Genehmigung der Lastschriftbuchung durch den Schuldner vor, weil es sich um einen mehraktigen Erfüllungsvorgang handelt und erst mit der Genehmigung die rechtlichen Wirkungen i.S.d. § 140 Abs. 1 InsO eintreten.

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