ZVI 2009, 297

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenBGB § 823 Abs. 2; InsO §§ 129 ff.; StGB § 283 Abs. 1 Nr. 1, § 288Zum Rückgewähr-, Wertersatz- oder Schadensersatzanspruch gegen einen Dritten, der als uneigennütziger Treuhänder dem Schuldner ein Konto zur Verfügung stelltBGB§ 823InsO§ 129StGB§ 283StGB§ 288OLG Celle, Urt. v. 20.11.2008 – 13 U 167/08 (rechtskräftig; LG Verden)OLG CelleUrt.20.11.200813 U 167/08rechtskräftigLG Verden

Leitsatz des Einsenders:

Ein Rückgewähr- oder Wertersatzanspruch nach §§ 129 ff. InsO kommt nicht in Betracht, wenn ein Dritter als uneigennütziger Treuhänder dem Schuldner ein Konto zur Verfügung stellt und das dort entstehende Guthaben ausschließlich für Zwecke des Schuldners verwendet wird und der Dritte das Guthaben weder zu seinem eigenen Vorteil verbraucht noch veräußert hat.

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