ZVI 2009, 296

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenRPflG § 8 Abs. 4, § 11 Abs. 2; InsO § 7Zum Rechtsmittel gegen die – über eine Nichtabhilfe hinausgehende – vermeintliche (End-)Entscheidung des RechtspflegersRPflG§ 8RPflG§ 11InsO§ 7BGH, Beschl. v. 16.12.2008 – IX ZA 46/08 (AG Hildesheim)BGHBeschl.16.12.2008IX ZA 46/08AG Hildesheim

Leitsatz des Gerichts:

Trifft der Rechtspfleger über eine sofortige Beschwerde gegen einen von ihm erlassenen Beschluss ohne Vorlage an das LG selbst die Beschwerdeentscheidung, so ist diese unwirksam. In diesem Fall ist Gegenstand der ursprünglichen Beschwerde auch die über eine Abhilfeentscheidung hinausgehende vermeintliche Endentscheidung des Rechtspflegers.

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