ZVI 2009, 295

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenZPO § 249 Abs. 2Aufhebung eines Urteils, das aufgrund mündlicher Verhandlung nach Insolvenzeröffnung ergangen ist, wegen VertretungsmangelsZPO§ 249BGH, Urt. v. 27.01.2009 – XI ZR 519/07 (OLG Frankfurt/M.)BGHUrt.27.1.2009XI ZR 519/07OLG Frankfurt/M.

Leitsatz des Gerichts:

Ergeht ein Urteil auf eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Prozesspartei durchgeführte Verhandlung hin, so ist es im Rechtsmittelverfahren aufzuheben, da diese Partei nicht mehr ordnungsgemäß vertreten war, ohne dass es darauf ankommt, ob dem Gericht bei Erlass des Urteils die Insolvenzeröffnung bekannt war.

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