ZVI 2009, 289

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenGewO § 35; InsO §§ 14, 26, 35Unzulässigkeit eines erneuten Antrags auf Insolvenzeröffnung auch bei Fortführung des vom Insolvenzverwalter freigegebenen Geschäftsbetriebes durch den SchuldnerGewO§ 35InsO§ 14InsO§ 26InsO§ 35AG Dresden, Beschl. v. 25.03.2009 – 531 IN 459/09 (rechtskräftig)AG DresdenBeschl.25.3.2009531 IN 459/09rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Neugläubiger haben grundsätzlich kein rechtlich geschütztes Interesse an der Eröffnung eines weiteren Insolvenzverfahrens, solange das Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen ist, weil auch der Neuerwerb des Schuldners gem. § 35 Abs. 1 InsO dem Insolvenzbeschlag des bereits eröffneten Verfahrens unterliegt. Dies gilt auch dann, wenn der Schuldner, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist, den Betrieb seines Geschäftes nach Freigabe durch den Insolvenzverwalter gem. § 35 Abs. 2 InsO fortführt.

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