ZVI 2008, 306

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2008RechtsprechungWohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO § 287 Abs. 1, § 20 Abs. 2, § 30 Abs. 3 a.F., § 290 Abs. 1 Nr. 3Wiederholung eines gescheiterten RSB-Antrags nur bei neuer ZahlungsunfähigkeitInsO§ 287InsO§ 20InsO§ 30InsO§ 290AG Duisburg, Beschl. v. 09.06.2008 – 64 IN 3/07 (rechtskräftig)AG DuisburgBeschl.9.6.200864 IN 3/07rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Schuldner hat grundsätzlich für jede Zahlungsunfähigkeit nur einmal die Möglichkeit, Restschuldbefreiung zu beantragen. Hat er aus Anlass eines zulässigen und später rechtskräftig als begründet beurteilten Eröffnungsantrags trotz ordnungsgemäßer gerichtlicher Belehrung keinen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt oder hat er trotz Antragstellung das Ziel der Restschuldbefreiung verfehlt, so kann er in einem späteren Verfahren Restschuldbefreiung nur beantragen, wenn die ursprüngliche Zahlungsunfähigkeit weggefallen und der Schuldner in der Folgezeit erneut zahlungsunfähig geworden ist oder es zu werden droht.
2. Etwas anderes kann nur gelten, wenn der Schuldner im ersten Verfahren die Restschuldbefreiung ohne sein Verschulden verfehlt hat und er dies nicht mit einem Wiedereinsetzungsantrag oder einem Rechtsmittel hat geltend machen können.

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