ZVI 2008, 305

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2008RechtsprechungWohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO § 35; ZPO § 850eZum Ende des Insolvenzbeschlags nach Ablauf der Laufzeit der AbtretungserklärungInsO§ 35ZPO§ 850eLG Dresden, Beschl. v. 11.06.2008 – 5 T 507/08LG DresdenBeschl.11.6.20085 T 507/08

Leitsatz des Gerichts:

Wenn die Dauer des eröffneten Insolvenzverfahrens die Laufzeit der Abtretungserklärung erreicht, endet der Insolvenzbeschlag nicht sofort. Das Insolvenzgericht hat aber vorab über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden. Die rechtskräftig erteilte Restschuldbefreiung führt dann auch zum Entfall des Insolvenzbeschlags weiteren Neuerwerbs.

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