ZVI 2007, 382

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO § 75 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3Sofortige Beschwerde des Gläubigers gegen die Ablehnung einer Einberufung der Gläubigerversammlung wegen Verfehlung des QuorumsInsO§ 75BGH, Beschl. v. 21.12.2006 – IX ZB 138/06 (LG Hamburg)BGHBeschl.21.12.2006IX ZB 138/06LG Hamburg

Leitsatz des Gerichts:

Gegen die Ablehnung seines Antrags auf Einberufung einer Gläubigerversammlung steht einem Gläubiger die sofortige Beschwerde zu, auch wenn die Ablehnung darauf gestützt worden ist, nach der Schätzung des Gerichts sei das Quorum verfehlt.

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