ZVI 2006, 307

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2006 Rechtsprechung eröffneten Insolvenzverfahren InsO §§ 91, 106 Abs. 1; BGB § 1179a Abs. 1 Satz 3, § 1192 Abs. 1Insolvenzfestigkeit des gesetzlichen Löschungsanspruchs eines nachrangigen Grundschuldgläubigers erst mit Zusammenfallen von Grundstückseigentum und vorrangiger Sicherungsgrundschuld InsO§ 91 InsO§ 106 BGB§ 1179a BGB§ 1192 BGH, Urt. v. 09.03.2006 – IX ZR 11/05 (OLG Köln + ZIP 2005, 1038)BGHUrt.9.3.2006IX ZR 11/05OLG Köln +ZIP 2005, 1038

Leitsätze des Gerichts:

1. Die allgemein für die Vormerkungsfähigkeit künftiger Ansprüche erforderlichen Voraussetzungen gelten auch für den gesetzlichen Vormerkungsschutz des nachrangigen Grundschuldgläubigers.
2. Der gesetzliche Löschungsanspruch des nachrangigen Grundschuldgläubigers ist nicht insolvenzfest, wenn die vorrangige Sicherungsgrundschuld zwar zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr valutiert ist, das Eigentum an dem Grundstück und die Grundschuld jedoch zu diesem Zeitpunkt noch nicht zusammengefallen sind.

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