ZVI 2005, 388

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsVV § 1 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 Buchst. b, § 13Erhöhung der Regelvergütung des Treuhänders bei besonderem Aufwand („Gastwirtschafts-Fortführung“) InsVV§ 1 InsVV§ 13 BGH, Beschl. v. 24.05.2005 – IX ZB 6/03 (LG Neubrandenburg)BGHBeschl.24.5.2005IX ZB 6/03LG Neubrandenburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Hat der Treuhänder im Verbraucherinsolvenzverfahren das Unternehmen des Schuldners fortgeführt, ist das hierfür erforderliche und vom Treuhänder verwaltete Anlagevermögen bei der Berechnung der Vergütung des Treuhänders der Masse hinzuzurechnen.
2. Bei der Berechnung des Überschusses nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 Buchst. b InsVV sind die Ausgaben ab dem Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung zu berücksichtigen, wenn das Unternehmen ab diesem Zeitpunkt fortgeführt wurde.
3. Der Regelsatz für die Vergütung des Treuhänders nach § 13 InsVV kann erhöht werden, wenn erhebliche Abweichungen vom typischen Tätigkeitsumfang des Treuhänders vorliegen.

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