ZVI 2005, 386

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsVV §§ 10, 11, 1 Abs. 1Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters auch unter Berücksichtigung der ohne besondere Tätigkeit nur in sein Gutachten aufgenommenen Forderungen des Schuldners gegen Dritte InsVV§ 10 InsVV§ 11 InsVV§ 1 BGH, Beschl. v. 09.06.2005 – IX ZB 230/03 (LG Münster)BGHBeschl.9.6.2005IX ZB 230/03LG Münster

Leitsätze des Gerichts:

1. Die von dem vorläufigen Verwalter in die gutachterliche Stellungnahme aufgenommenen Forderungen des Schuldners gegen Dritte sind bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage für die Vergütung grundsätzlich zu berücksichtigen; auf eine entfaltete Tätigkeit kommt es hierbei nicht an.
2. Bei der Bemessung des Wertes dieser Forderungen ist auf den – gegebenenfalls zu schätzenden – Verkehrswert im Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Insolvenzverwaltung abzustellen.

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