ZVI 2005, 376

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren EGGVG §§ 23 ff.; GG Art. 3, 12Überprüfung der Insolvenzverwalterbestellung als Justizverwaltungsakt im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG EGGVG§ 23 GGArt. 3 GGArt. 12 OLG Koblenz, Beschl. v. 12.05.2005 – 12 VA 1/04OLG KoblenzBeschl.12.5.200512 VA 1/04

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Auswahl und Bestellung eines Insolvenzverwalters ist eine Maßnahme der Justizverwaltung i. S. d. §§ 23 ff. EGGVG.
2. Es besteht kein Anspruch eines Bewerbers auf eine gleichmäßige Bestellung zum Sachverständigen oder zum Insolvenzverwalter, da dies dem Grundsatz der einzelfallbezogenen Auswahl und Bestellung widersprechen würde.
3. Aus Art. 12 GG folgt lediglich ein Anspruch des Bewerbers, eine faire Chance auf eine Bestellung zu erhalten.
4. Präsenz vor Ort ist trotz moderner Bürokommunikation ein wichtiges Kriterium für die Eignung eines Bewerbers.
5. Der Insolvenzrichter muss – jedenfalls nach bisherigem Recht – nicht in jedem Einzelfall begründen, warum er den bestellten Insolvenzverwalter aus der Vorauswahlliste ausgewählt und die anderen dort verzeichneten Personen im konkreten Fall nicht herangezogen hat; das würde dem Zweck der eilbedürftigen Maßnahme widersprechen und das Insolvenzverfahren lähmen.

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