ZVI 2005, 369

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren ZPO § 795aKein Vollstreckungsschutz gegen Pfändung wegen Kündigung des Kontos ZPO§ 795a LG Saarbrücken, Beschl. v. 30.06.2005 – 5 T 604/04 (AG Ottweiler)LG SaarbrückenBeschl.30.6.20055 T 604/04rechtskräftigAG Ottweiler

Leitsätze der Redaktion:

1. Erhält der Schuldner über ein gepfändetes Konto als Einkommen nur Arbeitslosengeld, so kann dies einen Vollstreckungsschutz gem. § 795a ZPO – mit der Folge der Aufhebung der Pfändung – nicht begründen.
2. Auch eine wegen der Kontopfändung erklärte Kündigung des Kontos kann eine Aufhebung der Pfändung nicht rechtfertigen. Es ist dem Schuldner zuzumuten, gegen eine rechtswidrige Kündigung des Kontos vorzugehen.
3. Ob die Voraussetzung der Nichtigkeit einer Kontenkündigung durch ein Kreditinstitut gegeben ist, ist nicht im Vollstreckungsverfahren zu klären.

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