ZVI 2005, 359

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1Inkongruenz einer früher als fünf Geschäftstage vor Fälligkeit erfolgten Zahlung durch Banküberweisung InsO§ 131 BGH, Urt. v. 09.06.2005 – IX ZR 152/03 (OLG Hamburg)BGHUrt.9.6.2005IX ZR 152/03OLG Hamburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine Zahlung durch Banküberweisung, die beim Gläubiger früher als fünf Bankgeschäftstage vor Fälligkeit eingeht, ist als inkongruent anzusehen.
2. Eine wegen verfrühter Leistung inkongruente Zahlung benachteiligt die Gläubiger in voller Höhe, wenn noch vor Eintritt der Fälligkeit ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt bestellt worden ist.

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