ZVI 2004, 411

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Eröffneten Insolvenzverfahren SGBI § 52; InsO §§ 94, 95 Abs. 1Zulässige Verrechnung des pfändbaren Anteils einer Regelaltersrente mit Beitragsschuld aus für Beschäftigte geschuldeten Sozialversicherungsbeiträgen im Insolvenzverfahren SGBI§ 52 InsO§ 94 InsO§ 95 BSG, Urt. v. 10.12.2003 – B 5 RJ 18/03 RBSGUrt.10.12.2003B 5 RJ 18/03 R

Leitsätze:

1. Die Befugnis des für eine Geldleistung zuständigen Leistungsträgers, mit Ermächtigung eines anderen Leistungsträgers dessen Ansprüche gegen den Berechtigten mit der ihm obliegenden Geldleistung zu verrechnen (§ 52 SGB 1), bleibt im Fall der Insolvenz des Berechtigten grundsätzlich wirksam. Die Verrechnung mit laufenden Bezügen ist jedoch nur zeitlich begrenzt zulässig (§ 114 Abs. 2 InsO). (Leitsatz des Gerichts)
2. Die unter Geltung der Konkursordnung entwickelte Rechtsprechung des BSG, wonach weder die Ermächtigung zur Verrechnung noch die Verrechnungserklärung selbst als schädlicher Forderungserwerb zu behandeln ist (vgl BSG vom 12. 7. 1990 – 4 RA 47/88 = BSGE 67, 143 = SozR 3-1200 § 52 Nr 1 und BSG vom 15. 12. 1994 – 12 RK 85/92 = SozR 3-2400 § 28 Nr 1), bleibt unter der Geltung der Insolvenzordnung anwendbar. (Leitsatz des Gerichts)
Die Regelungen der §§ 94, 95 Abs. 1 und 114 Abs. 2 InsO führen nicht zur Unzulässigkeit von Verrechnungen des pfändbaren Anteils einer Regelaltersrente mit einer Beitragsschuld aus für Beschäftigte geschuldeten Sozialversicherungsbeiträgen im Insolvenzverfahren. (Leitsatz der Redaktion)

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