ZVI 2004, 401

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO §§ 287, 309Keine Versagung der Zustimmungsersetzung wegen fehlenden Vorbehalts der Aufrechnung von Erstattungsansprüchen gegen Steuerforderungen im Schuldenbereinigungsplan InsO§ 287 InsO§ 309 LG Kiel, Beschl. v. 06.04.2004 – 13 T 150/03 (rechtskräftig; AG Neumünster)LG KielBeschl.6.4.200413 T 150/03rechtskräftigAG Neumünster

Leitsätze des Gerichts:

I. Im vereinfachten Insolvenzverfahren/Restschuldbefreiungsverfahren bleibt die Möglichkeit des Finanzamtes zur Aufrechnung gegen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandene Steuererstattungsansprüche des Schuldners grundsätzlich erhalten, da diese Ansprüche von der Abtretung gemäss § 287 Abs. 2 InsO nicht erfasst werden.
II. Durch das Schuldenbereinigungsplanverfahren kann sich deshalb eine Schlechterstellung des Finanzamtes i. S. d. § 309 Abs. 1 Nr. 2 InsO ergeben, wenn dem Finanzamt im Plan nicht vorbehalten wird, gegen spätere Steuererstattungsansprüche des Schuldners aufzurechnen.
III. Infolge der weitreichenden Einflüsse der Finanzverwaltung auf die vorläufige Steuererhebung und somit das Entstehen späterer Erstattungsansprüche ist es im Rahmen des Ersetzungsverfahrens gem. § 309 Abs. 1 Satz 1 InsO jedoch nicht angemessen , diese Schlechterstellung zum Anlass zu ZVI 2004, 402nehmen, von der Ersetzung der Zustimmung des Finanzamtes abzusehen oder sie mit einem – zugunsten anderer Gläubiger nicht vorgesehenen – Aufrechnungsvorbehalt zu versehen.

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