ZVI 2003, 367

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2003 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung InsO § 290 Abs. 1 Nr. 4Begründung unangemessener Verbindlichkeiten nur bei Vorhersehbarkeit der mangelnden Erfüllbarkeit im Zeitpunkt der Begründung oder Verletzung der Maßstäbe eines ordentlichen und verantwortungsbewussten Kaufmanns InsO§ 290 AG Oldenburg, Beschl. v. 16.04.2003 – 61 IN 25/99 (nicht rechtskräftig), ()AG OldenburgBeschl.16.4.200361 IN 25/99nicht rechtskräftig()

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Begründung unangemessener Verbindlichkeiten i. S. d. § 290 Abs. 1 Nr. 4 setzt voraus, dass entweder die mangelnde Erfüllbarkeit schon bei Begründung vorhersehbar war oder der Schuldner sich in Bezug auf die zu beachtenden Gläubigerinteressen in der konkreten Situation nicht verantwortungsbewusst und wirtschaftlich vernünftig verhalten hat.
2. Das verantwortungsbewusste und wirtschaftlich vernünftige Verhalten ist bei einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners nach den Maßstäben eines ordentlichen und verantwortungsbewussten Kaufmanns zu beurteilen, der insbesondere keine kurzfristigen Kredite für langfristige Verbindlichkeiten in Anspruch nimmt und auf die Kreditfinanzierung von Aufträgen verzichtet, die von vorne herein kalkulatorisch keinerlei Gewinn versprechen.

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