ZVI 2003, 365

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2003 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung InsO § 36 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 Satz 1; ZPO § 850f Abs. 1Zuständigkeit des Insolvenzgerichts für Entscheidung über Anhebung des pfändungsfreien Betrags auch bei Abtretung des Schuldnereinkommens InsO§ 36 ZPO§ 850f AG Göttingen, Beschl. v. 19.06.2003 – 74 IN 247/01 (nicht rechtskräftig)AG GöttingenBeschl.19.6.200374 IN 247/01nicht rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine Anhebung des pfändungsfreien Betrages gemäß § 850f Abs. 1 ZPO kommt im Insolvenzverfahren auch in Betracht, wenn der Schuldner sein Einkommen an einen Gläubiger abgetreten hat. Über einen solchen Antrag entscheidet das Insolvenzgericht.
2. Der Pfändungsfreibetrag kann gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO i. V. m. § 850f Abs. 1 ZPO erhöht werden, wenn der Schuldner ansonsten ohne Krankenversicherungsschutz wäre.

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