ZVI 2003, 361

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2003 Rechtsprechung Eröffneten Insolvenzverfahren InsO § 13; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2, 3Kostentragung durch Gläubiger bei Rücknahme des Insolvenzantrags nach Zustellung an anschließend leistenden Schuldner InsO§ 13 ZPO§ 269 AG Köln, Beschl. v. 21.03.2003 – 71 IN 126/01 (rechtskräftig)AG KölnBeschl.21.3.200371 IN 126/01rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Den Gläubiger trifft die Kostentragungspflicht, wenn er den Antrag auf Insolvenzeröffnung zurückgenommen hat, nachdem der Insolvenzantrag zugestellt wurde und der Schuldner daraufhin geleistet hat.

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