ZVI 2003, 339

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2003 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren BDSG § 4, 27, 29, 35; GG Art. 1, 2, 12; UWG § 1, 3, 14; KO § 107; EGInsO Art. 103, 104Keine Verletzung des Datenschutzes von Geschäftsführern bei Auskunft über Beteiligung an vor mehreren Jahren wegen Insolvenz gelöschter Gesellschaften BDSG§ 4 BDSG§ 27 BDSG§ 29 BDSG§ 35 GGArt. 1 GGArt. 2 GGArt. 12 UWG§ 1 UWG§ 3 UWG§ 14 KO§ 107 EGInsOArt. 103 EGInsOArt. 104 OLG Stuttgart, Urt. v. 12.12.2002 – 2 U 103/02 (rechtskräftig; LG Tübingen)OLG StuttgartUrt.12.12.20022 U 103/02rechtskräftigLG Tübingen

Leitsätze der Redaktion:

1. Eine Wirtschaftsauskunftei ist berechtigt, bei der Auskunft zur Person des Geschäftsführers einer GmbH und zur Geschäftsführertätigkeit auch die Beteiligung an früheren GmbH's mitzuteilen, die mehrere Jahre zuvor wegen Insolvenzverfahren gelöscht wurden.
2. Angaben aus öffentlichen Registern zu gewerblich tätigen Personen – sei es als gewerbetreibender Einzelunternehmer oder als Angestellter mit Einfluss auf die Unternehmensführung (z. B. als Geschäftsführer) – fallen unter die Erleichterung zur Erhebung und Speicherung von Daten nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 BDSG.
3. Zu diesen Quellen zählen das Handelsregister und nach den Insolvenzgesetzen geführte Verzeichnisse.
4. Informationen können auch „trotz einer gewissen Betagtheit“ (hier: GmbH-Löschung wegen Vermögenslosigkeit vor 5 1/2 Jahren und Abschluss eines Insolvenzverfahrens vor einem Jahr) übermittelt werden, ohne dass sie durch Zeitablauf an Aussagekraft verloren haben.

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