ZVI 2026, 237

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2026 RechtsprechungEröffnungsverfahrenInsO § 311Zur Wiederaufnahme des Verbraucherinsolvenzverfahrens nach gescheitertem Schuldenbereinigungsplanverfahren analog § 311 InsO InsO§ 311 AG Hannover, Beschl. v. 20.03.2026 – 909 IK 1265/25 - 1 -AG HannoverBeschl.20.3.2026909 IK 1265/25 - 1 -

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Vorschrift des § 311 InsO greift über ihren Wortlaut hinaus auch dann, wenn der Schuldner trotz Aufforderung des Insolvenzgerichts nach § 307 Abs. 3 InsO den Schuldenbereinigungsplan nicht binnen der ihm dafür gesetzten Frist nachbessert. Auch dann ist wie bei nicht durch gerichtliche Zustimmung ersetzbaren Gläubigereinwendungen das gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren als endgültig gescheitert anzusehen und dem Insolvenzeröffnungsverfahren, ohne die Notwendigkeit einer Wiederaufnahmeerklärung der Verfahrensbeteiligten, von Amts wegen Fortgang zu geben.
2. Normzweck des § 311 InsO ist es, die Aufnahme des Verfahrens über den Eröffnungsantrag einfach und zügig zu fördern. Dieses Interesse besteht ebenso, wenn der Schuldner einen nachzubessernden gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan nicht binnen gesetzter Frist vorlegt und das Schuldenbereinigungsplanverfahren folglich steckenbleibt.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell