ZVI 2026, 235

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2026 RechtsprechungEröffnungsverfahrenInsO § 305 Abs. 1 Nr. 1Prüfungskompetenz des Insolvenzgerichts hinsichtlich der Sechs-Monats-Frist des § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO InsO§ 305 AG Hannover, Beschl. v. 17.04.2026 – 904 IK 11/26 - 7 -AG HannoverBeschl.17.4.2026904 IK 11/26 - 7 -

Leitsatz der Redaktion:

Das Insolvenzgericht ist befugt, zu prüfen, ob die Sechs-Monats-Frist des § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO eingehalten worden ist. Für eine Prüfungskompetenz des Insolvenzgerichts spricht bereits, dass in der sog. Scheiterns-Bescheinigung nicht lediglich das Datum des Scheiterns angegeben, sondern auch mitgeteilt wird, wann der Plan erstellt wurde. Diese Angabe wäre irrelevant, wenn das Insolvenzgericht nicht prüfen könnte, ob es plausibel ist, dass der Plan tatsächlich an dem angegebenen Datum gescheitert ist.

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