ZVI 2026, 232

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2026 RechtsprechungEröffnungsverfahrenInsO § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 55 Abs. 4 a. F.; AO §§ 38, 254 Abs. 2; StromStG § 5 Abs. 1Stromsteuern als Masseverbindlichkeit gemäß § 55 Abs. 4 a. F. nur bei Begründung durch den vorläufigen schwachen Insolvenzverwalter InsO§ 21 InsO a.F.§ 55 AO § 38 AO § 254 StromStG§ 5 BFH, Urt. v. 09.12.2025 – VII R 35/22 (FG Düsseldorf ZRI 2022, 1039)BFHUrt.9.12.2025VII R 35/22FG DüsseldorfZRI 2022, 1039

Leitsätze des Gerichts:

1. § 55 Abs. 4 Insolvenzordnung i. d. F. des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20. 12. 2011 (BGBl I 2011, 2854) – InsO a. F. – erfasste auch Stromsteuerverbindlichkeiten.
2. Säumniszuschläge teilen insolvenzrechtlich das Schicksal der zugrunde liegenden Steuerverbindlichkeit. Säumniszuschläge auf Masseverbindlichkeiten sind daher ebenfalls Masseverbindlichkeiten.
3. Masseverbindlichkeiten wurden nach § 55 Abs. 4 InsO a. F. nur im Rahmen der für den vorläufigen Insolvenzverwalter bestehenden rechtlichen Befugnisse begründet (Fortführung Senatsurt. v. 13. 12. 2022 – VII R 49/20, BFHE 279, 10 = ZRI 2023, 491).

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