ZVI 2026, 229

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2026 RechtsprechungSchuldnerberatung und SchuldenbereinigungInsO § 35 Abs. 2 Satz 1, 2, § 295 Abs. 2 a. F.; EStG §§ 4, 11, 18 Abs. 1Keine Betriebsausgaben des Schuldners aufgrund geleisteter Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 InsO a. F. InsO§ 35 InsO a.F.§ 295 EStG§ 4 EStG§ 11 EStG§ 18 BFH, Urt. v. 03.03.2026 – VIII R 12/24 (FG Münster) +BFHUrt.3.3.2026VIII R 12/24FG Münster

Leitsatz des Gerichts:

Ausgleichszahlungen, die der Insolvenzschuldner aufgrund der insolvenzrechtlichen Freigabe seiner selbstständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 Satz 2 InsO i. V. m. § 295 Abs. 2 InsO a. F., heute: § 295a InsO) in die Insolvenzmasse leistet, führen nicht zu Betriebsausgaben bei dessen Einkünften aus selbstständiger Arbeit.

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