ZVI 2025, 234

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2025 RechtsprechungNachlassinsolvenzInsO §§ 315 ff.; BGB §§ 2041, 1978, 1980Keine dingliche Surrogation bei Veräußerung eines zum Nachlass gehörenden Gegenstandes durch Erben InsO§§ 315 ff. BGB§ 2041 BGB§ 1978 BGB§ 1980 BGH, Urt. v. 19.12.2024 – IX ZR 119/23 (OLG Bamberg)BGHUrt.19.12.2024IX ZR 119/23OLG Bamberg

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Ersatzgegenstand, den der Alleinerbe bei einer zwischen Annahme der Erbschaft und Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommenen Veräußerung eines zum Nachlass gehörenden Gegenstands erwirbt, tritt nicht im Wege der dinglichen Surrogation an die Stelle des Nachlassgegenstands.
2. Ein aus der Veräußerung eines Nachlassgegenstands erlangter Erlös ist dem Nachlass und damit der Nachlassinsolvenzmasse jedenfalls dann zuzurechnen, wenn der Alleinerbe den Erlös dergestalt strikt von seinem Eigenvermögen trennt, dass dieser damit einem Sondervermögen gleichsteht, und das Rechtsgeschäft nach den objektiven Umständen erkennbar der Verwaltung des Nachlasses dient.

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