ZVI 2025, 232

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2025 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO §§ 207, 216; ZPO § 236Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für einen sich auf fehlende Sprachkenntnisse berufenden Schuldner InsO§ 207 InsO§ 216 ZPO§ 236 LG Hamburg, Beschl. v. 08.04.2025 – 326 T 11/25 (AG Hamburg)LG HamburgBeschl.8.4.2025326 T 11/25AG Hamburg

Leitsatz der Redaktion:

Ein im Ausland geborener Schuldner, der bereits lange Zeit in Deutschland lebt und am Wirtschaftsleben teilnimmt, kann sich im Falle einer zu spät eingelegten sofortigen Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens gem. § 207 InsO im Rahmen eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht auf fehlende Sprachkenntnisse berufen.

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