ZVI 2022, 243

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2022 RechtsprechungUmfang der Masse/MassegenerierungCOVInsAG § 2 Abs. 1 Nr. 4; InsO § 130 Abs. 1Anfechtungsausschluss gem. § 2 Abs. 1 Nr. 4 COVInsAG auch bei späterem Eigenantrag des Schuldners COVInsAG§ 2 InsO§ 130 LG Hamburg, Urt. v. 08.09.2021 – 336 O 65/21 (nicht rechtskräftig)LG HamburgUrt.8.9.2021336 O 65/21nicht rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Der Anfechtungsausschluss des § 2 Abs. 1 Nr. 4 COVInsAG findet auch dann Anwendung, wenn der Schuldner einen eigenen Insolvenzantrag gestellt hat und dies dem Zahlungsempfänger bekannt war. Der Gesetzeswortlaut sieht eine Beschränkung des Anfechtungsausschlusses auf vor einem später selbst gestellten Insolvenzantrag geleistete Zahlungen nicht vor. Auch eine teleologische Reduktion der Norm ist nicht veranlasst.

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