ZVI 2021, 242

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2021 RechtsprechungWohlverhaltensperiodeInsO § 89 Abs. 1, § 294 Abs. 1; OWiG § 96Keine Vollstreckung von vor Eröffnung fällig gewordenen Bußgeldern während des eröffneten Verfahrens und während der Wohlverhaltensphase InsO§ 89 InsO§ 294 OWiG§ 96 LG Potsdam, Beschl. v. 22.02.2021 – 24 Qs 71/20 (rechtskräftig; AG Brandenburg)LG PotsdamBeschl.22.2.202124 Qs 71/20rechtskräftigAG Brandenburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Die insolvenzrechtlichen Vollstreckungsverbote gem. § 89 InsO und § 294 InsO erfassen auch Bußgelder, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig geworden sind. Dies steht auch der Anordnung von Erzwingungshaft zur Durchsetzung solcher Bußgelder entgegen. Hingegen können Bußgeldforderungen, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig geworden sind, vollstreckt werden.
2. Für die Dauer eines gesetzlichen Vollstreckungsverbots ruht die Verjährung der Bußgeldforderung.

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