ZVI 2018, 231

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2018 RechtsprechungEröffnungsverfahrenInsO § 14 Abs. 1 Satz 2Kein rechtliches Interesse am sog. Weiterlaufenlassen des Antrages bei Schuldner mit ausschließlich geringfügig beschäftigten Mitarbeitern InsO§ 14 AG Mönchengladbach, Beschl. v. 29.01.2018 – 45 IN 66/17 (rechtskräftig)AG MönchengladbachBeschl.29.1.201845 IN 66/17rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Ein rechtliches Interesse am sog. „Weiterlaufenlassen“ eines Gläubigerantrages (§ 14 Abs. 1 Satz 2 InsO) besteht nur, wenn beim Gläubiger eine eigene Betroffenheit vorliegt; eine solche Betroffenheit scheidet aus, wenn das Entstehen neuer Verbindlichkeiten gegenüber dem antragstellenden Sozialversicherungsträger ausgeschlossen ist. Dies ist der Fall, wenn der Schuldner nur Arbeitnehmer beschäftigt, die geringfügig beschäftigt und daher obligatorisch bei der Minijob-Zentrale zur Sozialversicherung angemeldet sind.

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