ZVI 2015, 230

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2015Rechtsprechungzur WohlverhaltensperiodeInsO § 290 Abs. 1 Nr. 5RSB-Versagung bei nicht gezahlter Entschädigung für Selbstnutzung einer EigentumswohnungInsO§ 290AG Oldenburg, Beschl. v. 03.06.2014 – 65 IN 5/11AG OldenburgBeschl.3.6.201465 IN 5/11

Leitsatz der Redaktion:

Der Schuldner ist verpflichtet, an den Insolvenzverwalter eine Entschädigung der von ihm selbst genutzten Eigentumswohnung zu zahlen. Kommt der Schuldner dieser Verpflichtung nicht nach, so ist durch das Verhalten des Schuldners der Versagungsgrund des § 290 Abs. 1 Nr. 5 verwirklicht.

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