ZVI 2015, 208

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2015Rechtsprechungzum eröffneten VerfahrenInsO §§ 55, 63; InsVV § 1; BGB §§ 812, 818Zu den Rechtsfolgen einer Fehlüberweisung auf das Konto des Insolvenzschuldners nach VerfahrenseröffnungInsO§ 55InsO§ 63InsVV§ 1BGB§ 812BGB§ 818BGH, Urt. v. 05.03.2015 – IX ZR 164/14 (OLG Rostock)BGHUrt.5.3.2015IX ZR 164/14OLG Rostock

Leitsätze des Gerichts:

1. Wird nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens infolge einer Namensverwechslung irrtümlich eine Überweisung auf ein Konto des Schuldners erbracht, mindert sich der Bereicherungsanspruch in Höhe der durch die Zahlung zum Nachteil der Masse verursachten Kosten.
2. Der durch eine irrtümliche Überweisung erlangte Auszahlungsanspruch des Schuldners gegen seine Bank erhöht die Berechnungsgrundlage für die Kosten des Insolvenzverfahrens.

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