ZVI 2015, 204

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2015Rechtsprechungzur Schuldnerberatung und SchuldenbereinigungInsO § 20 Abs. 1, § 97 Abs. 1, § 101 Abs. 1Keine Auskunftspflicht des Geschäftsführers einer insolventen GmbH in Bezug auf seine persönlichen VermögensverhältnisseInsO§ 20InsO§ 97InsO§ 101BGH, Beschl. v. 05.03.2015 – IX ZB 62/14 (LG Münster)BGHBeschl.5.3.2015IX ZB 62/14LG Münster

Leitsatz des Gerichts:

Wird gegen eine GmbH ein Insolvenzantrag gestellt, hat der Geschäftsführer über die rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Verhältnisse der von ihm vertretenen Gesellschaft einschließlich gegen Gesellschafter und ihn selbst gerichteter Ansprüche Auskunft zu erteilen. Er ist hingegen nicht verpflichtet, über seine eigenen Vermögensverhältnisse und die Realisierbarkeit etwaiger gegen ihn gerichteter Ansprüche Angaben zu machen.

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