ZVI 2013, 241

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2013RechtsprechungUmfang der Masse/MassegenerierungInsO § 131 Abs. 1Inkongruenz einer Druckzahlung auch bei „zwischen den Zeilen“ angedrohtem InsolvenzantragInsO§ 131BGH, Urt. v. 07.03.2013 – IX ZR 216/12 (OLG Brandenburg ZIP 2012, 1818)BGHUrt.7.3.2013IX ZR 216/12OLG BrandenburgZIP 2012, 1818

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine die Inkongruenz begründende Drohung mit einem Insolvenzantrag kann auch dann vorliegen, wenn die Möglichkeit eines solchen Vorgehens im Mahnschreiben nur „zwischen den Zeilen“ deutlich gemacht, aber dem Schuldner das damit verbundene Risiko klar vor Augen geführt wird.
2. Der erforderliche Zurechnungszusammenhang zwischen der Androhung des Insolvenzantrags und der angefochtenen Deckungshandlung ist gegeben, wenn zum Zeitpunkt der Zahlung aus objektivierter Sicht die Wirkungen der Drohung noch angedauert haben.

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