ZVI 2013, 237

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2013RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO § 174 Abs. 2, § 184Abweisung einer Feststellungsklage gem. § 184 InsO (sog. „Attributsklage“) bei unzureichender ForderungsanmeldungInsO§ 174InsO§ 184AG Eschweiler, Urt. v. 11.12.2012 – 27 C 119/12 (rechtskräftig)AG EschweilerUrt.11.12.201227 C 119/12rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Anmeldung einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung zur Insolvenztabelle setzt – dem Wortlaut des § 174 Abs. 2 InsO entsprechend – einen substantiierten Tatsachenvortrag seitens des anmeldenden Gläubigers voraus.
2. Genügt eine Forderungsanmeldung diesen Anforderungen nicht, so ist eine auf § 184 InsO (analog) gestützte Feststellungsklage (sog. „Attributsklage“) schon aus diesem Grund abzuweisen.

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