ZVI 2013, 223

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2013RechtsprechungEröffnungsverfahrenInsO §§ 36, 100 Abs. 2Zur Gewährung des notwendigen Unterhaltes für den Schuldner im EröffnungsverfahrenInsO§ 36InsO§ 100LG Bonn, Beschl. v. 04.01.2013 – 6 T 239/12 (rechtskräftig; AG Bonn)LG BonnBeschl.4.1.20136 T 239/12rechtskräftigAG Bonn

Leitsätze der Redaktion:

1. Die §§ 36, 100 Abs. 2 InsO, wonach dem Schuldner der „notwendige Unterhalt“ zu gewähren ist, sind entsprechend anwendbar, wenn das Insolvenzgericht im Eröffnungsverfahren Sicherungsmaßnahmen in Form der vorläufigen Insolvenzverwaltung angeordnet hat.
2. Ein entsprechender Anspruch des Schuldners kommt nur dann in Betracht, wenn der Schuldner im Vorfeld vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen gemacht hat.

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