ZVI 2012, 246

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungWohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO § 290 Abs. 1 Nr. 2Zur Gestaltung des Formulars „Selbstauskunft“ eines Kreditinstituts; keine Obliegenheitspflichtverletzung bei Nichtangabe nicht abgefragter AngabenInsO§ 290AG München, Beschl. v. 30.03.2012 – 1500 IK 1547/10 (rechtskräftig)AG MünchenBeschl.30.3.20121500 IK 1547/10rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Bezieht sich die von einem Kreditinstitut vorgehaltene „Selbstauskunft“ nicht auch auf die Angabe früherer schuldrechtlicher Verpflichtungen, begeht der Schuldner keine Obliegenheitspflichtverletzung, wenn er bei der Beantragung eines Kredits hierzu keine Angaben macht.
2. Möchte ein Kreditinstitut Angaben zu früheren schuldrechtlichen Verpflichtungen erhalten, muss es die Abfrage entsprechender Angaben so gestalten, dass alle von „ihr behaupteten relevanten Kriterien bzw. Auskünfte“ entsprechend exakt und für jedermann unzweifelhaft verständlich formuliert sind.

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