ZVI 2012, 241

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO § 109 Abs. 1 Satz 2; BGB §§ 412, 407, 566, 566cWirksamkeit einer Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters gegenüber dem alten Vermieter des Schuldners in Unkenntnis vom EigentumsübergangInsO§ 109BGB§ 412BGB§ 407BGB§ 566BGB§ 566cBGH, Urt. v. 23.02.2012 – IX ZR 29/11 (LG Berlin)BGHUrt.23.2.2012IX ZR 29/11LG Berlin

Leitsatz des Gerichts:

Die Erklärung des Insolvenzverwalters/Treuhänders, für Ansprüche aus dem Wohnraummietverhältnis des Schuldners nach Ablauf der dreimonatigen gesetzlichen Kündigungsfrist nicht mehr mit der Insolvenzmasse aufzukommen, wirkt auch gegenüber dem Erwerber, auf den das Mietverhältnis infolge Veräußerung des Grundstücks übergegangen ist, wenn sie in Unkenntnis des Eigentumsübergangs dem alten Vermieter gegenüber abgegeben worden ist.

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