ZVI 2012, 237

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO § 9 Abs. 1 Satz 3Kein Erlöschen einer Forderung bei Schuldnerzahlung ohne Zustimmung des Verwalters nach angeordneten VerfügungsbeschränkungenInsO§ 9AG Göttingen, Beschl. v. 25.11.2011 – 74 IN 106/11 (rechtskräftig)AG GöttingenBeschl.25.11.201174 IN 106/11rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Es bleibt dahingestellt, ob bei einer nach Anordnung von Verfügungsbeschränkungen erfolgten Zahlung des Schuldners die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt.
2. Nach erfolgter Kündigung eines Darlehens beseitigen bloße Verhandlungen über die mögliche Fortsetzung der Geschäftsbeziehung nicht die Fälligkeit der Rückforderung.
3. Erst nach Verfahrenseröffnung bekannt gewordene Forderungen gegen den Schuldner sind bei der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit im Beschwerdeverfahren zu berücksichtigen.

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