ZVI 2011, 220

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO § 133 Abs. 1Vorsatzanfechtung einer Barzahlung unter Vollstreckungsdruck bei Förderung der Vollstreckungsmaßnahme (hier: durch Bereitstellen entsprechender Geldbeträge in der Kasse)InsO§ 133BGH, Urt. v. 03.02.2011 – IX ZR 213/09 (KG ZVI 2010, 22)BGHUrt.3.2.2011IX ZR 213/09KGZVI 2010, 22

Leitsatz des Gerichts:

Pfändet ein Gläubiger den Kassenbestand des Schuldners oder wendet der Schuldner eine sonst unvermeidliche Kassenpfändung durch Zahlung an den anwesenden Vollziehungsbeamten ab, liegt eine Rechtshandlung des Schuldners vor, wenn er zuvor die Kasse in Erwartung des Vollstreckungsversuchs gezielt aufgefüllt hat, um eine Befriedigung des Gläubigers zu ermöglichen.

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