ZVI 2011, 212

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO §§ 4a, 4c, 290Ablehnung der Verfahrenskostenstundung ohne vorherige Versagung der RestschuldbefreiungInsO§ 4aInsO§ 4cInsO§ 290BGH, Beschl. v. 07.10.2010 – IX ZB 259/09 (LG Itzehoe)BGHBeschl.7.10.2010IX ZB 259/09LG Itzehoe

Leitsatz der Redaktion:

Die Verfahrenskostenstundung ist abzulehnen, wenn ein Versagungsgrund für die Restschuldbefreiung gem. § 290 Abs. 1 InsO zweifelsfrei vorliegt.

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