ZVI 2011, 209

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO § 290 Abs. 1 Nr. 6; ZPO § 85 Abs. 2Keine Zurechnung des Fehlverhaltens des Verfahrensbevollmächtigten bei Erstellung des VermögensverzeichnissesInsO§ 290ZPO§ 85BGH, Beschl. v. 10.02.2011 – IX ZB 250/08 (LG Landshut)BGHBeschl.10.2.2011IX ZB 250/08LG Landshut

Leitsatz des Gerichts:

Dem Schuldner kann das Fehlverhalten seines Verfahrensbevollmächtigten, der das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Vermögensverzeichnis eigenmächtig ändert, nicht als eigenes (qualifiziertes) Verschulden zugerechnet werden.

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