ZVI 2010, 245

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010Rechtsprechungzu Kosten und VergütungHVwKostG § 11 Abs 1 Nr 1; InsO §§ 80, 55Insolvenzverwalter als Kostenschuldner bei bauaufsichtlicher Sicherheitsprüfung eines zur Insolvenzmasse gehörenden GrundstücksHVwKostG§ 11InsO§ 80InsO§ 55VGH Kassel, Beschl. v. 02.11.2009 – 5 A 2533/09.Z (rechtskräftig; VG Wiesbaden)VGH KasselBeschl.2.11.20095 A 2533/09.ZrechtskräftigVG Wiesbaden

Leitsatz des Gerichts:

Sind ein zur Insolvenzmasse gehörendes Grundstück und daraufstehende Gebäude Gegenstand einer bauaufsichtlichen Sicherheitsprüfung, ist (auch) der Insolvenzverwalter als ordnungsrechtlicher Verantwortlicher „Veranlasser“ der Amtshandlung und deshalb Kostenschuldner.

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