ZVI 2010, 224

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010Rechtsprechungzum eröffneten InsolvenzverfahrenInsO § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 24 Abs. 1, § 81Wirksamkeit einer bedingten Vorausabtretung des Insolvenzschuldners auch bei Anordnung eines ZustimmungsvorbehaltsInsO§ 21InsO§ 24InsO§ 81BGH, Urt. v. 10.12.2009 – IX ZR 1/09 (OLG Koblenz)BGHUrt.10.12.2009IX ZR 1/09OLG Koblenz

Leitsatz des Gerichts:

Tritt der spätere Insolvenzschuldner künftige Forderungen unter der aufschiebenden Bedingung des Ankaufs der jeweiligen Forderung durch den Abtretungsempfänger ab, steht die Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts der Wirksamkeit der Abtretung nicht entgegen.

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