ZVI 2009, 270

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009Rechtsprechungzum WettbewerbsrechtRBerG Art. 1 § 1; UWG §§ 3, 4; ZPO § 890 Abs. 1„Moskau Team“ – Interview Mallorcamagazin (hier: Verhängung von Ordnungsgeld wegen Zuwiderhandlung gegen gerichtliches Unterlassungsgebot)RBerGArt. 1 §RBerGArt. 1UWG§ 3UWG§ 4ZPO§ 890LG Köln, Beschl. v. 06.05.2009 – 33 O 390/06 SH III (LG Köln) (LG Köln)LG KölnBeschl.6.5.200933 O 390/06 SH III (LG Köln)LG Köln

Leitsatz der Redaktion:

Wird dem Schuldner durch Urteil aufgegeben, es zu unterlassen, ohne behördliche Erlaubnis Inkassodienstleistungen anzubieten, so verstößt er hiergegen, wenn er in einem Zeitungsinterview werbende Aussagen unter Verwendung der Geschäftsbezeichnung „Inkasso Team Moskau“ macht.

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