ZVI 2007, 331

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007RechtsprechungWohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO §§ 295, 296Entbehrlichkeit der Schuldneranhörung vor Versagung der Restschuldbefreiung bei unbekanntem AufenthaltsortInsO§ 295InsO§ 296AG Dresden, Beschl. v. 15.11.2006 – 559 (533) IK 3176/03 (rechtskräftig)AG DresdenBeschl.15.11.2006559 (533) IK 3176/03rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Eine Anhörung des Schuldners vor der Entscheidung über die Versagung der Restschuldbefreiung während der Wohlverhaltenszeit kann ausnahmsweise unterbleiben, wenn der Schuldner unbekannt verzogen ist.
2. Ein pauschaler Versagungsantrag mit einem allgemeinen Hinweis auf § 295 InsO ohne Nennung einzelner Versagungsgründe und -sachverhalte ist unzulässig.

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