ZVI 2007, 321

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO §§ 258, 259, 203Keine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters nach Bestätigung eines Insolvenzplans und VerfahrensaufhebungInsO§ 258InsO§ 259InsO§ 203OLG Celle, Hinweisbeschl. v. 20.11.2006 – 4 U 166/06 (rechtskräftig; LG Hildesheim)OLG CelleHinweisbeschl.20.11.20064 U 166/06rechtskräftigLG Hildesheim

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine fortdauernde Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des vormaligen Insolvenzverwalters nach rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplans und Aufhebung des Insolvenzverfahrens gibt es nicht.
2. Nach Beendigung des Insolvenzverfahrens durch die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans kommt die Anordnung einer Nachtragsverteilung gem. § 203 InsO nicht in Betracht.

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