ZVI 2007, 315

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenBGB §§ 824, 249Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei unrichtigen BonitätsauskünftenBGB§ 824BGB§ 249AG Hamburg-St. Georg, Urt. v. 05.09.2006 – 914 C 629/05 (rechtskräftig)AG Hamburg-St. GeorgUrt.5.9.2006914 C 629/05rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Erwähnung der Aufsichtsratstätigkeit in einem inzwischen insolventen Unternehmen bei der Erteilung einer Wirtschaftsauskunft über einen Geschäftsführer stellt keine unrichtige Bonitätsauskunft dar.
2. Eine Wirtschaftsauskunft über ein Unternehmen mit der Angabe „gelegentlicher Zielüberschreitungen“ und ein „Höchstkreditrahmen von 3.000 €“ ist unrichtig, wenn ein Mahnbescheid vom Antragsteller wegen vorheriger Erfüllung zurückgenommen wurde und der Kreditrahmen tatsächlich deutlich höher ist.
ZVI 2007, 316
3. Bei einer unrichtigen Bonitätsauskunft muss die Auskunftei die dem Unternehmen entstandenen Rechtsanwaltskosten erstatten.

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