ZVI 2007, 314

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenZPO §§ 850k, 765a; SGB I § 55Keine Freigabe von Heizkostenrückerstattungen nach KontopfändungZPO§ 850kZPO§ 765aSGB I§ 55AG Geldern, Beschl. v. 31.05.2007 – 21 M 27/99 (rechtskräftig)AG GeldernBeschl.31.5.200721 M 27/99rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Bei der Rückerstattung zuviel gezahlter Heizkostenbeträge handelt es sich nicht um eine wiederkehrende Leistung i.S.v. § 850k ZPO.
2 Selbst wenn monatliche Heizkostenvorauszahlungen aus Sozialleistungen erbracht wurden, ist die Erstattung durch den Vermieter keine Sozialleistung.
3. Die Nichtfreigabe der Heizkostrückerstattung nach erfolgter Kontopfändung stellt auch keine unzumutbare Härte gem. § 765a ZPO dar.

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