ZVI 2007, 311

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO §§ 3, 4, 5, 21, 81; ZPO §§ 17, 91aZuständigkeitserschleichung bei Eigeninsolvenzantrag unter Verschweigen eines Fremdantrags bei anderem Insolvenzgericht („Göttinger Gruppe“)InsO§ 3InsO§ 4InsO§ 5InsO§ 21InsO§ 81ZPO§ 17ZPO§ 91aAG Göttingen, Beschl. v. 14.06.2007 – 74 IN 222/07 (rechtskräftig)AG GöttingenBeschl.14.6.200774 IN 222/07rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Fall der Zuständigkeitserschleichung kann auch bei einer noch werbend tätigen Gesellschaft vorliegen (Stellung eines Eigenantrages unter Verschweigen eines vorherigen Fremdantrages und Begleichung der Forderung im Fremdantragsverfahren).
2. Ist ein vorläufiger „schwacher“ Insolvenzverwalter bestellt, kann nur dieser einer Erledigungserklärung gem. § 4 InsO i.V.m. § 91a ZPO zustimmen.
3. Eine wegen Erfüllung abgegebene Erledigungserklärung ist unbeachtlich, wenn die Antraggegnerin ihre Zahlungsunfähigkeit – etwa durch Stellung eines Eigenantrages bei einem anderen Insolvenzgericht – einräumt.

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